Aktuelle Entscheidung des österreichischen Obersten Gerichtshofs.
Ein Verstoß gegen § 3g Verbotsgesetz bedarf keiner Publizitätswirkung. Jede private Nachricht bzw. auch alles im Vier-Augen-Gespräch gesagte kann verfolgt werden.

Die PDF zum Herunterladen: OGH Österreich

Kategorien: Repression

2 Kommentare

ener heber · 12. Juni 2020 um 12:27

Link defekt

    Schriftleitung · 19. Juni 2020 um 16:14

    Der Verweis funktioniert wieder.

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