Behörden-Farce um Remigration-Summit

Veröffentlicht von Schriftleitung am

Auf dem Weg zur abgesagten Hausdurchsuchung. Weshalb schnelle anwaltliche Gegenmaßnahmen wichtig sind!

Über das Ausreiseverbot gegen einen Aktivisten der Identitären Bewegung, der Ende Mai 2026 am Remigration-Summit in Portugal teilnehmen wollte, wurde bereits viel berichtet. Auch darüber, dass er – trotz Ausreiseuntersagung – zur Veranstaltung reiste, dafür vor Ort von den Teilnehmern gefeiert wurde und zahlreichen Medien ausführliche Interviews zu seinen Beweggründen gab. Zweifel, dass der Mann, Maximilian Märkl genannt, vor Ort gewesen ist, gab es keine. Zumindest nicht für den normalen Betrachter.

Die bayerischen Behörden, die schon im vergangenen Jahr mit mehreren Hausdurchsuchungen gegen Teilnehmer des damaligen Remigrations-Gipfels in Mailand vorgingen, konnte das aber nicht überzeugen. Sie wollten ganz sicher gehen und eine Hausdurchsuchung bei dem Betroffenen, dem ein Verstoß gegen das Passgesetz vorgeworfen wird (einer der geringsten Straftatbestände, den deutsche Gesetze vorsehen), durchführen, um dort Speichermedien zu suchen, welche die Anwesenheit in Portugal belegen. Wohlgemerkt: Neben hunderten öffentlich einsehbaren Bildern haben ein halbes Dutzend verschiedene alternative Medien ihre Interviews nach wie vor online, es kann gar keine Zweifel an der Anwesenheit geben.

Tja, aber so sind sie eben, die Behörden in Bayern. Stets für Verhältnismäßigkeit bekannt. Was freilich kein Geheimnis ist und so war dieser Schritt erwartbar. Umso wichtiger, unverzüglich nach der Rückkehr des Portugal-Reisenden Gegenmaßnahmen einzuleiten: U.a. ein Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft, wo die Anwesenheit in Portugal eingeräumt und gleichzeitig beantragt wurde, auf eine Hausdurchsuchung zu verzichten, weil der Aufenthalt unstrittig ist. Und, ein kleines Wunder: Obwohl der Durchsuchungsbefehl bereits durch das zuständige Amtsgericht ausgestellt war, in dieser Woche vermutlich zugeschlagen werden sollte, sah zumindest die zuständige Staatsanwaltschaft anschließend die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gegeben, sowie den Sachverhalt von seiner tatsächlichen Seite aufgeklärt (die rechtliche Einordnung ist freilich eine andere Sache) und zog den Durchsuchungsbeschluss jetzt zurück.

Die Wohnungstüren werden dankbar sein, nicht von hereinstürmenden Spezialkräften aufgetreten zu werden und auch für den Betroffenen selber ist es wohl deutlich angenehmer, die Sache in einigen Monaten entspannt vor Gericht aufzuarbeiten. Es zeigt sich aber, wie wichtig es ist, bei solchen Dingen unverzüglich zu handeln und einen Anwalt – in dem Fall war die Kanzlei Kohlmann tätig – zu kontaktieren. Denn ohne entsprechende Gegenmaßnahmen hätten die Behörden ihr Programm einfach heruntergespult.

Der Artikel erschien zuerst in dem Telegram-Kanal: Michael Brück

Kategorien: Repression

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