„Hammerskins“-Verbot gescheitert – Im Gespräch mit einem Verfahrensbeteiligten

Veröffentlicht von Schriftleitung am

N.S. Heute: Du warst Verfahrensbeteiligter beim Prozess gegen das Verbot der „Hammerskins“. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot der Hammerskins am 19. Dezember 2025 aufgehoben. Das klingt zunächst einmal nach einem großartigen Erfolg – vor allem, da es nach dem „Bund für Gotterkenntnis“ (1976) und der „Compact-Magazin GmbH“ (Juni 2025) erst zum dritten Mal in der Geschichte der BRD vorgekommen ist, dass eine Klage gegen ein politisch motiviertes Vereinsverbot Erfolg hatte. Erkläre uns bitte zunächst das ganze Verfahren aus Deiner Sicht. Und wie bewertest Du den Ausgang?

Der Vollzug des Verbotes erfolgte von staatlicher Seite souverän und koordiniert. 28 Wohnungen durchsucht, Immobilien beschlagnahmt, Privatvermögen, Bücher, CDs und sonstige Devotionalien eingezogen. In einem Fall wurde die Haustür aufgesprengt, in anderen Regionen wurde die Wohnung mit vermummten Spezialkräften gestürmt und mancherorts war die Presse bereits mit im Schlepptau.

Nach erster Sichtung der Verbotsverfügung konnte ich mir trotz der Umstände ein Schmunzeln nicht verkneifen. Sie war angereichert mit Vermutungen, Unterstellungen und Halbwahrheiten. Mein erster Eindruck war, dass hier sehr überstürzt und schlampig gearbeitet wurde. Umgehend nach dem Verbot wurde ein Anwaltsteam aufgestellt und man traf sich zur juristischen Ersteinschätzung der Situation. Die Meinungen waren geteilt und es wurde ausführlich debattiert. Die BRD hatte bis dato über 50 Vereine verboten. Mit Ausnahme des angesprochenen Bundes hatte kein Verein eine Aufhebung des Verbotes erwirken können.

Unsere involvierten Anwälte konnten es sich erstmal auch nicht vorstellen, dass die von Frau Faeser geführte Behörde unzulänglich arbeiten würde. Man gab den Klagenden damals „optimistische 5 %“, das Verbot zu kippen. Dennoch wurde der Widerspruch fristgerecht eingereicht und einige Einzelpersonen und Chapter klagten gegen das Verbot.

Nach einiger Zeit erhielten wir Akteneinsicht und die Vorgänge konnten rekonstruiert werden. Nach einer „Monitor“-Dokumentation über die Hammerskins im Jahr 2021 versuchte ein sehr engagierter niedersächsischer Polizist einen karrierefördernden Coup. Er überzeugte eine ebenfalls sehr engagierte Oberstaatsanwältin, sich inhaltlich mit unserer Bruderschaft auseinanderzusetzen. Das engagierte Duo sammelte „Beweise“, versuchte Querverbindungen herzustellen und stocherte viel im Dunkeln. Sie versuchten den Generalbundesanwalt davon zu überzeugen, ein Verfahren wegen § 129a (Bildung terroristischer Vereinigung) anzustrengen. Im Gegensatz zu den engagierten Beamten aus Niedersachsen sah der GBA keinen Ansatz und empfahl ein Verfahren wegen „krimineller Vereinigung“. Die emsigen Beamten bildeten eine Taskforce und waren sehr bemüht. Allerdings konnte sich der erhoffte Anfangsverdacht nicht erhärten und man lancierte das einschlägig bekannte Verfahren gegen Lasse K. wegen krimineller Vereinigung ohne jeglichen HS-Bezug.

Dennoch fanden sich weitere engagierte Gesinnungsbeamte und man fand bei Frau Faesers Stab schnell Gehör. Wir möchten uns erinnern, Faesers innenpolitische Lage war im Jahr 2023 sehr angespannt. Sie war ständiger Kritik ausgesetzt, ihr Amt als Innenministerin für Wahlkampfzwecke in Hessen zu nutzen (wo sie gnadenlos abgeschmiert ist), die SPD hatte historisch schlechte Umfragewerte in Hessen (ihrem Bundesland), Medien kritisierten ihre Migrationspolitik als „zögerlich“ oder „unklar,“ und nicht nur im NW war es offenkundig, dass Frau Faeser ihr Amt politisch sehr eindeutig ausnutzte.

Zum HS-Verbot wurde eine „Taskforce“ gebildet, mit bis zu 70 Mitgliedern von LKA, BKA, LFV und BFV. Die tagten dann immer montags virtuell und sollten innert drei Monaten alle Belege heranführen, welche für ein Vereinsverbot der Hammerskins in Deutschlands sprechen könnten. Zielsetzung war es, einen imaginären Dachverband „Hammerskins Deutschland“ zu konstruieren. Die Zusammenarbeit innerhalb der Taskforce verlief sehr ambivalent, zwei Bundesländer widersprachen energisch der Annahme, es gäbe einen deutschen Dachverband, der damalige VS-Präsident Haldenwang persönlich musste intervenieren, um Druck aufzubauen, welche schlussendlich in der vorbereiteten Verbotsverfügung mündete.

Herrlich im Übrigen zu lesen, wie die deutschen Behörden zwanghaft versuchten, Unterstützung vom FBI zu erhalten. Die Ami-Behörden haben die deutschen Anfragen zigmal ignoriert, selbst offizielle Anfragen über höchste Regierungskanäle blieben unbeantwortet. War sehr witzig zu lesen, wie die deutschen Behörden als irrelevant erachtet wurden. Es hatte Bemühungen in allerhöchsten Regierungskreisen benötigt, um die Biden-Administration zu bewegen, ein paar Fotos und Vernehmungsunterlagen zu einigen deutschen Hammerskins zu übermitteln, welche vor einigen Jahren an der Einreise in die USA gehindert wurden. Frau Faeser ging in ihrer damaligen Ansprache zum HS-Verbot auch explizit auf die „gute internationale Zusammenarbeit“ ein. In Anbetracht der Aktenlage war das eigentlich eher bedauernswürdig.

Nach gründlicher Sichtung war es offensichtlich, dass die Verbotsverfügung und alle herangezogenen Akten sehr dürftig waren. Es wurde daher ein Sachverständigendossier zu den Hammerskins in Deutschland erstellt, welche den Anwälten zur Verfügung gestellt wurde. Nach intensivem Studium der VS-Berichte der letzten 30 Jahre, Urteilen des BGH, der NSU-Untersuchungsausschüsse, Kleinen Anfragen im Bundestag und Landtagen, bisherigen Verbotsverfahren usw. usf. konnten über 70 Belege herangeführt werden, dass die Hammerskins – analog zu Rockergruppierungen – in dezentralen Sektionen beziehungsweise Chapter organisiert sind. Es gibt keinen Dachverband und die Chapter haben Autonomie. Es wurde in den vergangenen 25 Jahren bereits zweimal der Ansatz unternommen, die Hammerskins in Deutschland zu verbieten. Beide Ansätze wurden verworfen, da es keine bundeseinheitlichen Strukturen gab. Anders war der Fall beim Verbot von „Blood & Honour“ im August 2000. Diese waren hierarchisch aufgestellt, nicht jedoch die Hammerskins.

Nach der Quellenüberprüfung seitens der Anwälte stiegen unsere Chancen enorm. Die Anwälte machten alle einen hervorragenden Job. In einer Verwaltungsrechtssache wird nicht wie beim Strafrecht vor Ort verhandelt, sondern dies wird alles bereits im Vorfeld ausdiskutiert. Die Gegenseite konnte der Verbotsverfügung inhaltlich nichts weiter hinzufügen. Auch die Auswertung der Asservate aus den 28 Durchsuchungen brachten keine „neuen Erkenntnisse“. Lediglich ein Mobiltelefon wurde mittels des Programms „Cellebrite“ geknackt und verschiedene Chat-Protokolle wurden in die Beweisaufnahme aufgenommen. Diese Chatprotokolle waren aber für unsere Argumentation eher hilfreich. Vor Gericht und auf hoher See ist man bekanntlich in Gottes Hand, aber man hatte alles Menschenmögliche getan.

Im Laufe der Verhandlung, welche professionell und fair geführt wurde, war schnell ersichtlich, dass die Richter ebenfalls berechtigte Zweifel an der Darstellung der Gegenseite hatten. Es wurden einige Zeugen vernommen und man konzentrierte sich primär auf die Chat-Protokolle, welche das organisatorische Innenleben der Hammerskins in Deutschland wiedergeben sollten. Ein Richter bemerkte dann auch sinngemäß, dass die Hammerskins nach eingängiger Studie der Chats, wider seine Erwartungen basisdemokratischer, bürokratischer und langweiliger als jeder Hundezüchterverein zu sein scheinen. Die Gegenseite wurde ebenfalls des Öfteren gegrillt bei Behauptungen, welche substanzlos im Raum standen, und ich erinnerte mich an mein Schmunzeln vom 19. September 2023.

Die Verhandlung lief in unserem Sinne, die Anwälte waren gegen Ende des Verhandlungstages „verhaltend positiv“ gestimmt. Wenige Tage später erfolgte dann die Aufhebung des Verbotes. Damit ist das politische Vermächtnis von Frau Faeser noch ramponierter als zuvor, und mich würde es wundern, wenn sie im nächsten Bundestag noch ein Mandat bekommt. Um Deine Frage kurz zu beantworten: Ja, es war ein großartiger Erfolg, vor einem BRD-Gericht Recht zu bekommen, und mahnt jeden von uns, Schikane vom Staat niemals unwidersprochen zu lassen. Egal wie klein die Erfolgsaussichten auch zu sein scheinen. Wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt.

N.S. Heute: Das Gericht hat festgestellt, dass es eine bundesweite Vereinigung mit dem Namen „Hammerskins Deutschland“ überhaupt nicht gegeben hat, weshalb das Bundesinnenministerium für das Verbot gar nicht zuständig war. Nun könnten die Innenminister der einzelnen Bundesländer, in denen sich regionale Chapter der Hammerskins organisiert haben, allerdings auf die Idee kommen, eben diese einzelnen Chapter zu verbieten – so wie es im Rockermilieu zum Beispiel immer wieder mit den „Hells Angels“ oder den „Bandidos“ gemacht wurde. Muss man also in Zukunft weitere Repressionen befürchten – oder ist zu erwarten, dass sich das Regime an seinen Verbotsphantasien nicht weiter die Finger verbrennen will?

Dies ist eine hypothetische Frage. Die kann keiner von uns beantworten. Im Grunde ist immer mit Repression zu rechnen. Wie bereits erwähnt, sind wir im vergangenen Verfahren überhaupt nicht in die sogenannte „materielle Prüfung“ gegangen. Das heißt, die gegen uns ins Feld geführten Behauptungen und Unterstellungen wurden vor Gericht nicht überprüft und waren nicht Gegenstand der Verhandlung. In der Verhandlung und der mündlichen Urteilsbegründung sind einige interessante Aussagen getroffen worden, welche erneut die Zuständigkeiten ansprechen. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt uns noch nicht vor und muss natürlich auch erst einmal ausgewertet werden. Danach wird sich auch das weitere Vorgehen ableiten. Sowohl unsererseits als auch der Gegenseite.

N.S. Heute: Indem das Gericht das Verbot bereits an der Frage der Zuständigkeit scheitern ließ, musste es keine Entscheidung in der Sache treffen. Das heißt, es ist weiterhin unklar, ob die Verbotsgründe, die das Bundesinnenministerium ins Feld geführt hat, gerichtlich standhalten würden oder nicht. Als ein Verbotsgrund wurde zum Beispiel der Vorwurf genannt, die Hammerskins würden sich gegen den „Gedanken der Völkerverständigung“ richten. Die „Hammerskin Nation“ ist allerdings international ausgerichtet, die Bewegung gibt es in zahlreichen Ländern und auf vier verschiedenen Kontinenten. Ist es nicht vollkommen widersprüchlich, einer internationalen Organisation vorzuwerfen, sie würde sich gegen den „Gedanken der Völkerverständigung“ richten?

Ich würde vorweggreifen, nun öffentlich auf die Inhalte der Verbotsverfügung einzugehen. Im Rahmen der Akteneinsicht erhielten wir auch tausende Seiten von Ermittlungen. Sehr vieles liest sich wie eine Entlastung unsererseits und widerspricht in vielen Punkten dem Narrativ. Die Hammerskins sind auch eine sehr heterogene Vereinigung. Die Hammerskins – sowohl die Hammerskin Nation als auch ihre regionalen Chapter – haben dazu keine politische Ausrichtung. Der sogenannte „Vereinszweck“ war demzufolge auch sehr schwammig formuliert, dass selbst erfahrene Juristen mehrfach nachfragen mussten, „was wir überhaupt machen würden“. Auch die Richter – und soweit ging es in der Verhandlung dann schon – waren sich nicht ganz sicher, ob die wesentlichen Elemente, welche zu einem materiellen Verbot führen könnten, erfüllt sind. Wesentliche Elemente, welche zu einem Vereinsverbot führen könnten, sind strafgesetzwidrige Zwecke, Verstoß gegen die FDGO, Verstoß gegen den Gedanken der Völkerverständigung oder Missbrauch der Vereinsfreiheit. Einige der uns unterstützenden Anwälte empfahlen im Übrigen auch eine materielle Prüfung der Verbotsgründe (wie aktuell bei der Artgemeinschaft), statt darauf zu pochen, dass es den sogenannten Gesamtverein „Hammerskins Deutschland“ gar nicht gibt.

N.S. Heute: Was ist eigentlich der weltanschauliche Grundgedanke der Hammerskins, und wie unterscheidet sich die Gruppierung von anderen Organisationen, die ebenfalls für den Erhalt der weißen Rasse eintreten und international vernetzt sind?

Im Vereinsrecht heißt es gerne: „Die Mitglieder unterwerfen sich der gemeinsamen Willensbildung des Vereins“. Dies wäre ein zentrales Abgrenzungsmerkmal zu losen Gruppen oder Initiativen. Und gerade dieser Aspekt ist auf den weltanschaulichen Grundgedanken der Hammerskins überhaupt nicht anzuwenden. Wir haben Atheisten, Katholiken, Protestanten, Anhänger der Christian Identity, Odinisten oder Orthodoxe in unseren Reihen. Unterhältst du dich mit zehn Mitgliedern über Politik, wirst du unter Umständen zehn verschiedene Ansichten zur Wirtschaftspolitik, Außenpolitik, Innenpolitik etc. erhalten. Der Bund der Hammerskins hat Akademiker, Arbeiter, Sportler, Väter, Wirtschaftsliberale, Geschichtsinteressierte, Musikliebhaber, Politiker und Briefmarkensammler in ihren Reihen. Vor Gericht formulierte es ein Bruder in etwa wie folgt: „Die Hammerskins sind für mich eine Gemeinschaft von Personen, welche ihren Ursprung in der Skinhead-Subkultur hatten und in dieser Freundschaften gefunden haben, welche zu einem Lebensbund geführt haben.“ Politische Aktivitäten sind jedem Mitglied selbst überlassen. Im Namen der HS wurden und werden keine politischen Veranstaltungen organisiert.

N.S. Heute: Im Unterschied zu den meisten anderen nationalistischen Organisationen in Deutschland, treten die Hammerskins nicht öffentlich in Erscheinung, sie organisieren zum Beispiel keine öffentlichen Veranstaltungen, es gibt auch keine Internetseite oder öffentlich einsehbare Kontaktdaten, an die sich Interessierte wenden könnten. Ist es für Außenstehende überhaupt möglich, Kontakt aufzunehmen und sich aktiv einzubringen?

Unsere Gegenfrage lautet, warum soll jemand Kontakt zu uns aufnehmen? Das ist immer meine erste Frage, wenn ich einen Interessierten treffe. Was genau erhoffst du dir von uns? Welchen Vorteil hast du davon? Und die nächste Frage lautet dann, welchen Vorteil wir von ihm haben. Das soll jetzt nicht übertrieben arrogant wirken, aber trifft es im Kern. Irgendwelche halbstarken Typen, welche sich über eine Organisation aufwerten wollen, finde ich übertrieben gesagt an jeder Ecke. Ich für meinen Teil suche für die Hammerskins Leute, mit denen ich mich gerne umgebe, mich vielleicht sogar persönlich voranbringen und identifizieren kann. Jemand, der das Bestmögliche für sich und sein Umfeld bewirken möchte. Charakterstarke Vorbilder, welche auch ohne die Clubzugehörigkeit bereits Persönlichkeiten sind. Es muss einfach die Chemie stimmen. Wir sind keine Massenorganisation und suchen auch nicht jeden. Wer Kontakt zu uns sucht, wird ihn schon finden. Sonst hat er nicht gründlich genug gesucht und lebt vielleicht auch in einer anderen Lebensrealität als wir. Aber auch das kann von Chapter zu Chapter variieren.

 

Vielen Dank für die Erstveröffentlichung des Interviews geht an: Sascha Krolzig und dem Magazin NS-Heute

Kategorien: Repression

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