Wie wir bereits berichtet haben, ist die Revision im sogenannten „Altermedia“-Verfahren durch den 3.Strafsenat beim Bundesgerichtshof verworfen worden, sodass das politisch motivierte Urteil vom Oberlandesgericht Stuttgart rechtskräftig ist.
Dies bedeutet insbesondere für Ralph Kästner, dem im obigen Verfahren die Rädelsführerschaft einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen wurde – die man mal eben schnell aus den Betreibern einer Netzseite gemacht hat –, dass er diesen Monat noch seine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten antreten muss. Und genau hier sind wir gefragt! Zeigen wir, dass unsere Waffe die Solidarität ist, die mit jeder Haftstrafe gegen einen von uns schärfer wird! Getroffen hat es Ralph – gemeint sind jedoch wir alle.
Greift zu Zettel und Stift (vergesst nicht auch ein paar Briefmarken beizulegen) und schreibt Ralph ab November 2019 an:
JVA Ulm
Ralph Kästner
Talfinger Str. 30
89073 Ulm
oder unterstützt seine Angehörigen mit einer Bestellung auf
und besucht die Unterstützerseite
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