“De-Cix (Deutsche Commercial Internet Exchange) hatte gegen den Eingriff des BND geklagt. Dieser überwache ohne konkreten Verdacht. Dabei würde auch rein inländische Telekommunikation beobachtet. Dies lasse das Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses jedoch nicht zu. Es ermächtige lediglich zur Überwachung von internationaler Telekommunikation.
Dieser Argumentation folgten die Richter nicht und stärkten dem BND mit ihrem Urteil den Rücken. Der Geheimdienst sei berechtigt, auf Anordnung des Bundesinnenministeriums internationale Telekommunikation zu überwachen und aufzuzeichnen.”

http://www.tagesschau.de/inland/de-cix-bnd-klage-101.html

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