Im Jahr 2015 brannte die Nauener Sporthalle, welche zu einem Asylantenheim umgewidmet werden sollte. Im März 2016 wurde als dringend der Tat verdächtig der ehemalige NPD-Kommunalpolitiker Maik Schneider festgenommen, welcher seither in Untersuchungshaft sitzt. Ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts Potsdam zu 9 ½ Jahren Haft hatte der Bundesgerichtshof (BGH) kassiert, weil ein Schöffe parteiliche Äußerungen getätigt hatte und die vorgenommene Bildung einer Gesamtstrafe rechtsfehlerhaft war.

Somit muss sich seit dem 10. Oktober 2018 eine andere Strafkammer des Potsdamer Landgerichts mit dem Fall beschäftigen. Allerdings scheint dessen personelle Ausstattung wohl eher das Prädikat „mangelhaft“ zu verdienen. Denn die ursprünglich bis Dezember geplanten Termine wurden bis in den März hinein verlängert und nach diesen möchte man im „gemütlichen“ Drei-Wochen-Zyklus verhandeln. Dieser Umstand stellt insbesondere für einen Untersuchungsgefangenen ein Zumutung dar, besonders, wenn man bedenkt, dass die vollzogene U-Haft bereits fast drei Jahre andauert.

Daher ist es nur folgerichtig, dass die Verteidigung inzwischen Haftbeschwerde eingereicht hat. Rechtsanwalt Sven-Oliver Milke sagte hierzu unter anderem: „Die seit langem andauernde Belastungssituation der Gerichtskammer rechtfertigt die zögerliche Verfahrensweise nicht.“ Dass er mit dieser Argumentation nicht verkehrt liegt, belegt eine ähnliche Haftbeschwerde aus seiner Feder. Diese sorgte nicht nur für ein Politikum, sondern auch dafür, dass ein erstinstanzlich wegen Mordes zu lebenslanger Haft Verurteilter bis zum Ende seines Revisionsverfahrens auf freien Fuß kam. Denn der BGH machte in seinem Haftaufhebungsbeschluß deutlich, dass der Angeklagte nichts für den schleppenden Fortgang des Verfahrens kann. Man darf also gespannt sein, wie man nun im Fall Schneider entscheidet.

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