Wichtiges in eigener Sache Server Update
Wichtiges in eigener Sache, wir haben einen neuen Server und während der Umstellung kam es durch einen Fehler in der Datenbank zum Verlust einiger Nachrichten. Bitte kontaktiert uns noch einmal. Weiterlesen
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Seit einigen Jahren erinnert der Nationale Widerstand rund um den 18. März an das Schicksal unserer politischen Gefangenen – vor allem durch Plakat-Aktionen in verschiedenen Städten Deutschlands. Dieses Jahr wollen Weiterlesen
Wie schon in den zurückliegenden Jahren, wollen wir auch in diesem Jahr den nationalen und politischen Gefangenen das Weihnachtsfest hinter Gittern etwas erträglicher machen. Mit vielfältigen Aktivitäten haben wir bisher Weiterlesen
Im August 2017 wurden mehrere Vorschriften der Strafprozessordnung geändert. Häufig ist zu lesen, Zeugen müssten nun bei entsprechender Vorladung stets zur Polizei gehen und dort aussagen. Das Wichtigste schon vorab: Weiterlesen
Ist der Staat noch handlungsfähig?
„Es ist eine Premiere die sich der Deutsche Richterbund und die Gewerkschaft der Polizei lieber erspart hätten. Gemeinsam richteten sich beide Organisationen an die Öffentlichkeit, denn die Situation ist aus ihrer Sicht dramatisch.
Durch die bevorstehenden Pensionswellen bei den Justizbehörden und in den Polizeien gerate der Rechtsstaat ins Wanken, beklagte der Chef des Deutschen Richterbundes, Jens Gnisa. „Ich habe auch das Gefühl, dass der Bürger das immer mehr spürt und an der Sicherheit in seinem Land zweifelt“, fügte Gnisa hinzu.“
http://www.tagesschau.de/inland/polizei-personal-101.html
Auch wir sind nicht unfehlbar und löschen unsere Berichte mal so ohne Absicht. Die Gefangenenhilfe zu Gast beim III. Weg in Zwickau. Als erstes möchten wir der Partei „Der III.Weg“ Weiterlesen
Unendlichkeitshaft in Bayern beschlossene Sache
„In Bayern gibt es künftig eine Haft, die es nirgendwo sonst in Deutschland gibt. Sie heißt hier offiziell, wie in anderen Bundesländern auch, Gewahrsam; auch Vorbeugehaft wird sie genannt. In Wahrheit ist sie Unendlichkeitshaft, sie ist eine Haft ad infinitum:
In Bayern kann man künftig, ohne dass eine Straftat vorliegt, schon wegen „drohender Gefahr“, unbefristet in Haft genommen werden.“
https://www.google.de/amp/www.sueddeutsche.de/bayern/gefaehrder-gesetz-bayern-fuehrt-die-unendlichkeitshaft-ein-1.3594307!amp
Wichtige Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht
Das Gericht hat nun geklärt, unter welchen Umständen die Bundesregierung den Bundestag über den Einsatz von V-Leuten informieren muss und wann nicht. Nach dem Beschluss des zweiten Senats, sind Auskünfte über den Einsatz von V-Leuten nur in sehr engen Grenzen zulässig. Die Bundesregierung darf solche Auskünfte verweigern, wenn das Staatswohl gefährdet wird oder die V-Leute enttarnt werden könnten. Denn eine Enttarnung könne für V-Leute lebensgefährlich werden. Auskünfte dürften auch nicht dazu führen, dass man Rückschlüsse auf die Arbeit der Geheimdienste ziehen könne. Denn dies könne ihre Funktionsfähigkeit beeinträchtigen.
http://www.tagesschau.de/inland/bverfg-auskunft-101.html
HAFTBEFEHLE IM SCHNELLVERFAHREN?
„Rechtsrock-Konzert in Themar beschäftigt die Justiz
Bereitschaftsdienst für Haftbefehle
Die Thüringer Justiz plant für Straftäter rund um das bundesweit wohl größte Neonazi-Konzert des Jahres am Samstag in Südthüringen Haftbefehle im Schnellverfahren. Die Staatsanwaltschaft Meiningen werde in Themar (Landkreis Hildburghausen) vor Ort sein, teilte das Innenministerium am Mittwoch mit. An den nahegelegenen Amtsgerichten Sonneberg und Meiningen seien – „insbesondere für Haftentscheidungen“ – Bereitschaftsdienste eingerichtet worden. So könnten Straftäter schnell in Untersuchungshaft kommen. Beim G20-Gipfel in Hamburg war ähnlich verfahren worden.““
http://www.thueringen24.de/thueringen/article211225261/Haftbefehle-im-Schnellverfahren-bei-Rechtsrock-Festival.html
„Internetplattformen wie Facebook und Twitter müssen künftig konsequenter gegen Hasskommentare und Falschnachrichten vorgehen. Nach monatelanger Debatte verabschiedete der Bundestag mit den Stimmen von Union und SPD ein Gesetz, das die Betreiber von sozialen Netzwerken verpflichtet, offensichtlich strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde zu löschen oder zu sperren. Sonstige rechtswidrige Inhalte müssen „in der Regel“ innerhalb von sieben Tagen gelöscht oder gesperrt werden.“
http://www.tagesschau.de/inland/gesetz-gegen-hasskommentare-beschlossen-101.html