Wenn Sie vom Amtsgericht zu einer Strafe verurteilt wurden und damit nicht einverstanden sind, können Sie gegen das Urteil Berufung oder Revision einlegen. Im Berufungsverfahren wird die ganze Verhandlung vor dem Landgericht geführt. Dabei werden noch einmal alle Tatsachen überprüft und die Beweisaufnahme wiederholt.

Bei einer Revision wird nur geprüft, ob das Urteil Rechtsfehler hat. Die Tatsachenfeststellungen können damit nicht mehr angegriffen werden. Die Berufung ist deshalb in der Regel das für Sie günstigere Rechtsmittel. Gegen Urteile des Landgerichts können Sie allerdings nur die Revision einlegen.

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