Aktuelle Entscheidung des österreichischen Obersten Gerichtshofs.
Ein Verstoß gegen § 3g Verbotsgesetz bedarf keiner Publizitätswirkung. Jede private Nachricht bzw. auch alles im Vier-Augen-Gespräch gesagte kann verfolgt werden.
Die PDF zum Herunterladen: OGH Österreich