Unendlichkeitshaft in Bayern beschlossene Sache

“In Bayern gibt es künftig eine Haft, die es nirgendwo sonst in Deutschland gibt. Sie heißt hier offiziell, wie in anderen Bundesländern auch, Gewahrsam; auch Vorbeugehaft wird sie genannt. In Wahrheit ist sie Unendlichkeitshaft, sie ist eine Haft ad infinitum:
In Bayern kann man künftig, ohne dass eine Straftat vorliegt, schon wegen “drohender Gefahr”, unbefristet in Haft genommen werden.”

https://www.google.de/amp/www.sueddeutsche.de/bayern/gefaehrder-gesetz-bayern-fuehrt-die-unendlichkeitshaft-ein-1.3594307!amp

Kategorien: Allgemein