Neue Strafprozessordnung wegen AB-Mittelrhein-Verfahren?

“… Richter sollten in Zukunft selbst entscheiden können, ob sie mit Erreichen des 65. Lebensjahres aufhören oder einen Prozess noch zu Ende führen wollen. Hierfür wäre ein Landesgesetz nötig. Außerdem müsse auf Bundesebene die Strafprozessordnung reformiert werden, um zu verhindern, dass Verteidiger Verfahren in die Länge ziehen können”

http://www.swr.de/swraktuell/rp/mertin-kuendigt-aufarbeitung-an-landgericht-stellt-neonazi-prozess-ein/-/id=1682/did=19606950/nid=1682/c36inq/index.html

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